GERMAN INLINE CUP
Abweichend vom bisherigen Reglement gelten beim
GERMAN INLINE CUP einige andere Regeln. Diese sind auf dieser Seite ergänzend in Rot zugefügt und ersetzen die bisherigen jeweiligen Bestimmungen.
1. WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Anmeldung und Anmeldeschluss:
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Sie machen dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen.
Folgende Anmeldemöglichkeit ist vorgesehen:
Online-Anmeldung unter www.skate-challenge.de
Reguläre Anmeldungen werden nur bis 13. April 2012 akzeptiert. Danach kann nur noch gegen eine zusätzliche Gebühr nachgemeldet werden.
Der Teilnahmebeitrag muss per Einzugsermächtigung oder Überweisung entrichtet werden. Jeder Teilnehmer erhält eine vorläufige und eine endgültige Melde/Teilnahmebestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung muss zur Startunterlagenabholung mitgebracht werden. Im Internet sind regelmäßig aktualisierte Starterlisten abrufbar.
Die Wettkampfbestimmungen des DRIV (Deutscher Rollsport und Inline-Verband) und das vorliegende Reglement werden bei der 6. Rhein-Main Skate-Challenge im Rahmen des Radklassikers „Rund um den Finanzplatz Eschborn-Frankfurt“ angewendet.
Besondere Regelung GERMAN INLINE CUP:
Es gilt das Reglement des GERMAN INLINE CUP, welches evtl anderslautende Regelungen ersetzt.
Mit Meldung und Teilnahme an der 6. Rhein-Main Skate-Challenge erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen und des Reglements vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten in der Teilnehmerliste zu kontrollieren.
2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNG
Die 6. Rhein-Main Skate-Challenge ist offen für alle Inlineskater ab dem 16. Lebensjahr.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Jeder Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung, dass er keinerlei leistungsfördernde Medikamente zu sich genommen hat bzw. zu sich nimmt.
3. PREISLISTE / STARTGEBÜHR
| Teilnahmegebühren (3) |
|
| Strecken |
07.08.11-
03.10.11 |
04.10.11-
31.12.11 |
01.01.12-
13.04.12 (1) |
14.04.11-
26.04.12 |
27.04.12-
29.04.12 |
30.04.12 (2) |
| 42 & 70 km |
38 € |
40 € |
43 € |
50 € |
--- |
60 € |
- Meldeschluss: Freitag, 13. April 2012
- Anmeldungen sind nur noch vor Ort und ausreichender Anzahl von Startplätzen möglich.
Die Meldegebühr muss in bar bezahlt werden.
- Bei Papieranmeldungen (per Post, Fax usw.) wird ein Aufschlag von 3 Euro für Porto und Service erhoben.
|
Sonstiges/Gebühren:
- Ab 10 Teilnehmern einer Firma/Sportgruppe 3,- € Rabatt pro Person bei gemeinsamer und gleichzeitiger Anmeldung bis Meldeschluss und auf gesonderten Antrag
- Rückbuchungsgebühr bei nicht gedecktem Konto oder fehlerhaften Angaben zur Bankverbindung: 10 Euro
- Streckenumbuchung: bis Meldeschluss frei, danach 10 Euro (bar vor Ort)
- Team- oder Vereinsname ändern: bis Meldeschluss frei, danach 5 Euro (bar vor Ort)
- Umschreibegebühr auf einen anderen Teilnehmer: 10 Euro
- Reaktivierungsgebühr nach einer Zwangsstornierung: bis Meldeschluss 10 Euro, danach die komplette Nachmeldegebühr
- Stornierung/Abmeldung der Teilnahme: nicht möglich
- Das Meldegeld muss vor der Veranstaltung nachweisbar (durch gestempelten Einzahlungsbeleg oder Originalkontoauszug) bezahlt sein. Falls Sie dies nicht nachweisen können, werden wir Sie als Nachmelder einstufen. Sie müssen in diesem Fall das aktuell gültige Meldegeld vor Ort in Bar bezahlen. Falls das Meldegeld dann nach der Veranstaltung unserem Konto gutgeschrieben wird, werden wir Ihnen diesen Betrag zurückerstatten.
4. MELDESCHLUSS
Der offizieller Meldeschluss ist der 13. April 2012
5. AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten. Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.
6. RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, solange die Meldegebühr noch nicht unserem Bankinstitut zur Lastschrift vorgelegt wurde. Bei einem späteren Rücktritt wird das Meldegeld nicht erstattet. Zeitgleich können andere Veranstaltungen vor Ort stattfinden, welche nicht als Rücktrittsgrund zugelassen sind.
7. ALLGEMEINE FAHRORDNUNG
Grundsätzlich ist bei der gesamten Veranstaltung die rechte Fahrbahn zu benutzen. Streckenabschnitte, in denen vom Rechtsfahrgebot abgewichen wird, werden angekündigt. Da Strassenkurse nie zu 100% abgesperrt werden können (Quellverkehr), ist von jedem Teilnehmer ständig erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Während des Rennes dürfen die Sportler die anderen Sportler weder ziehen noch schieben, behindern oder sich gegenseitig helfen. Verboten sind unter anderem: unsportliches Verhalten jeglicher Art, Drohung mit Worten und Gesten, Festhalten, Sperren, absichtliches Anklammern, Rempeln und Stoßen, Treten, Schlagen und Boxen, Abdrängen, Beinstellen. Sollten Teilnehmer die Strecke verlassen oder absichtlich eine Abkürzung nehmen, werden sie disqualifiziert und vom Rennen ausgeschlossen.
Beim Zieleinlauf müssen die Sportler ihren Weg zum Ziel auf der direkten imaginären Linie suchen, ohne dabei die Spur zu wechseln und andere Läufer zu behindern. Im Fall einer Behinderung anderer Läufer wird der entsprechende Läufer, je nach Schwere des Vergehens, deplaziert oder disqualifiziert. Im Fall eines Vergehens eines Läufers eines Team oder einer Mannschaft, der zur Folge hat, daß ein anderer Läufer desselben Teams oder derselben Mannschaft einen Vorteil erhält, werden beide in Frage kommenden Athleten disqualifiziert.
Das Ziel ist durchlaufen, sobald die erste Rolle des vorderen Inline-Skates die Ziellinie schneidet. Der erste Inline-Skate muß mit mindestens einer Rolle den Boden berühren. Wenn der erste Inline-Skate den Boden mit keiner Rolle berührt, wird die Plazierung des Läufers durch die erste Rolle des zweiten Inline-Skates bestimmt, unabhängig davon, ob sich alle Rollen auf dem Boden befinden oder nicht.
Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen ziehen zu lassen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern der 3. Rhein-Main Skate-Challenge durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich passieren zu lassen. ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz (z. B. Rettungsdienste) können jederzeit die Rennstrecke befahren und auch entgegen der Fahrtrichtung fahren.
Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.
Die Velotour-Frankfurt wird ggf. zeitgleich stattfinden.
Das Windschattenfahren hinter einem oder mehreren Radfahrern ist aufgrund unterschiedlicher Fahr- und Bremsverhalten von Skatern und Radfahrern untersagt.
8. KLASSENZUORDNUNG
Klassenzuordnung laut Wettkampfordnung des DRIV
Juniorenklassen:
Junioren B (16 bis 17 Jahre)
Junioren A (18 bis 19 Jahre)
Aktivenklasse:
alle Sportler ab 20 Jahren, es sei denn, der Sportler gehört bereits einer Seniorenklasse an und startet auch in dieser.
Seniorenklassen:
Senioren AK 30 (30 - 34 Jahre)
Senioren AK 35 (35 - 39 Jahre)
Senioren AK 40 (40 - 44 Jahre)
Senioren AK 45 (45 - 49 Jahre)
Senioren AK 50 (50 - 54 Jahre)
Senioren AK 55 (55 - 59 Jahre)
Senioren AK 60 (60 - 64 Jahre)
Senioren AK 65 (65 - 69 Jahre)
Senioren AK 70 (70 - 74 Jahre)
Senioren AK 75 (ab 75 Jahre)
Für die Einteilung in Altersklassen ist jeweils das am 31. Dezember des Kalenderjahres erreichte Alter maßgeblich.
Besondere Regelung GERMAN INLINE CUP:
Eine Altersklassenwertung findet nur in der Kategorie „Fitness“ statt. In der Kategorie „Speed/Teams“ gibt es keine Altersklassenwertung
9. STARTBLOCKEINTEILUNGEN
Als Basis für die Startblockeinteilung der Teilnehmer ohne DRIV-Startpass dienen die Ergebnisse der Rhein-Main Skate-Challenge der letzten Jahre oder anderer Skaterennen. Die Ergebnisse aus anderen Rennen werden nach Überprüfung auf die Frankfurter Strecke angepasst. Vorsätzlich falsche Angaben zur Erlangung eines vorderen Startblocks führen zur Rückstufung in den letzten Startblock oder Disqualifikation.
Startblockeinteilung:
Startblöcker Skater: S1 / S2 / S3
1. Startblock S1: GIC Kategorie "Speed/Teams"
2. Startblock S2: GIC Kategorie "Fitness"
3. Startblock S3: 70 km Breitensportrennen
Jeder Teilnehmer erhält bei der Akkreditierung mit der Startnummer seine individuelle Startblockzuteilung. Der Teilnehmer muss aus diesem Startblock das Rennen aufnehmen. Diese Zuteilung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Für Teilnehmer, die an der Rhein-Main Skate-Challenge 2007 - 2011 teilgenommen haben, erfolgt die Startblockzuweisung anhand der Durchschnittsgeschwindigkeit des Vorjahres. Teilnehmer, die erstmals an einem Skaterennen teilnehmen, werden in hintere Startblöcke aufgestellt.
Ein Wechsel in einen niedrigeren Startblock ist Breitensportlern ohne DRIV-Lizenz erlaubt. Falls Team/Firmenmitglieder gemeinsam starten wollen, so muss die in dem Startblock erfolgen, der für den langsamsten Fahrer vorgegeben ist. Lizenzierte Sportler dürfen allerdings auch aus dem dritten Startblock („Breitensport“) starten. Auch hier wird ihre Zeit erfaßt. Sie werden aber weder plaziert noch bei einer Siegerehrung berücksichtigt. Außerdem erhalten die im dritten Startblock („Breitensport“) gestarteten lizenzierten Sportler keine Punkte für die DRIV-Rangliste.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor Rennbeginn Aufstellung in seinem Startblock genommen zu haben. Dabei sind die vorgesehenen Eingänge zu nutzen. Eine Rangordnung innerhalb eines Startblockes gibt es nicht. Teilnehmer, die sich zuerst im Startblock einfinden, müssen sich innerhalb des Startblockes vorn aufstellen, damit nachfolgende Teilnehmer nachrücken können und somit der Eingangsbereich des Startblockes frei bleibt. Zu spät kommende Teilnehmer werden ggf. auf niedrigere Startblöcke aufgeteilt.
Es ist nicht erlaubt, über Absperrungen in den Startblock zu gelangen und/oder sich vorzudrängeln.
10. DURCHSCHNITTSGESCHWINDIGKEITEN UND BESENWAGEN
Bei der 6. Rhein-Main Skate-Challenge beträgt die zu fahrende durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit ca. 20 km/h. auf der 42 km Strecke und 25 km/h auf der 70 km Strecke. Diese erforderliche Mindestgeschwindigkeit sind damit Bestandteil dieses Regelwerkes. Die 42 km Strecke wird insgesamt mindestens 2h 30 Minuten offen sein
Die Kontrolle der durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung und dem Begleitkommando der Polizei. Sollte es die Verkehrssituation erfordern, wird die Rennleitung nach Maßgabe der Polizei ggf. Teilnehmer aus dem Rennen nehmen. Die Zeiten und Orte der Kontrollpunkte werden noch bekanntgegeben. Die gesamte Strecke ist weitestgehend abgesperrt bzw. von Polizeikräften geschützt. Wir bitten Sie jedoch, den geforderten Stundenschnitt unbedingt einzuhalten.
Ist ein Teilnehmer durch Defekte, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage die geforderte durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat er das Rennen zu beenden und unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf eigene Gefahr zum Ziel zu fahren oder im Besenwagen einzusteigen. Der Veranstalter wird an bestimmten Punkten die Rennstrecke nach der geplanten durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit für dort verspätet eintreffende Teilnehmer schließen und diese aus dem Rennen nehmen. Aus dem Rennen genommene Teilnehmer gelten als disqualifiziert und erscheinen in keiner Ergebnisliste.
Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
11. WERTUNGEN
Gesamtwertung:
42 km Rennen: GIC Kategorie "Speed/Teams" & GIC Kategorie "Fitness"
70 km Rennen: Erste 3 Männer/Frauen
12. ZEITMESSUNG
Die Zeitmessung erfolgt per Zeitmess-Transponder, den Sie mit Ihren Startunterlagen erhalten. Der Transponder ist in die Startnummer integriert und wird am linken Oberschenkel getragen. Die Zeit wird beim Start, an Kontrollstellen und im Ziel genommen. Die Rückgabe des Transponders erfolgt direkt nach dem Ziel bei der Übergabe der Medaille. Verlorengegangene oder nicht abgegebene Transponder werden dem Teilnehmer mit 50,- EUR in Rechnung gestellt.
13. SIEGEREHRUNGEN
Bei der 6. Rhein-Main Skate-Challenge werden die Plätze 1-3 der schnellsten Teilnehmer/Teilnehmerinnen der GIC Kategorien "Speed/Teams" & GIC Kategorie "Fitness" sowie die Plätze 1-3 der schnellsten Teilnehmer/Teilnehmerinnen des 70km Rennens auf der Bühne geehrt.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
Der Ort und der Zeitpunkt der Siegerehrungen ist den Startunterlagen bzw. den Aushängen zu entnehmen.
Erscheint ein zu ehrender Teilnehmer nicht oder verspätet zur Siegerehrung, so hat er keinen Anspruch auf die Ehrenpreise.
14. HELMPFLICHT, BEKLEIDUNG, STARTNUMMER
Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Die Bekleidung der Teilnehmer darf kein Sicherheitsrisiko darstellen. Als Wettkampfkleidung ist vorgeschrieben:
• Sturzhelm
• kurz- oder langärmeliges, nichttransparentes Trikot
• kurze oder lange, nichttransparente Sporthose
• statt Trikot und Sporthose kann auch ein einteiliger Rennanzug getragen werden
Handschuhe oder -schützer sowie Knie- und Ellenbogenschützer sind zugelassen und werden im Fitneßbereich dringend angeraten. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper bzw. nackt zu fahren.
Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken (Rückennummer) und am linken Oberschenkel (Transponder) zu befestigen.
15. SPORTGERÄT
Als Wettkampfgerät werden Inline-Rollschuhe (= Inline-Skates) benutzt. Dies sind Rollschuhe, bei denen maximal sechs Rollen mit einem maximalen Durchmesser von 110 mm hintereinander in einer maximal 50 cm langen Schiene angeordnet sind. Desweiteren sind auch Klapp-Inliner zugelassen.
Es sind auch Rollschuhe mit zwei Paar hintereinander parallel angeordneten Rollen erlaubt (konventionelle Rollschuhe). Die Gestelle müssen fest an die Schuhe montiert sein. Die Achsen dürfen nicht über die Rollen herausragen. Für konventionelle Rollschuhe sind Stopper nicht zugelassen.
Das nachfolgend aufgelistete Material ist bei der 6. Rhein-Main Skate-Challenge ausdrücklich nicht zugelassen:
• Nordic Blading Stöcke
• Babyjogger
• Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen bzw. zerbrechlich sind.
16. VERPFLEGUNG
Getränkeversorgung auf der Strecke (Alte Oper und Rödelheim) und Zielverpflegung. Wir empfehlen die Mitnahme einer eigenen Trinkflasche aus Plastik und Energieriegel.
17. BEGLEITFAHRZEUGE / HILFE / DEFEKTBEHEBUNG
Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren.
Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren. Der Austausch von Ersatzteilen zwischen Teilnehmern ist gestattet. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber "verletzten" Teilnehmern.
Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen.
18. STRAFENKATALOG
Das Aussprechen von Strafen bei ahndungswürdigen Vergehen erfolgt ausschließlich durch die Rennleitung. Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Katalog und wird ausnahmslos angewandt. Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.
Art des Vergehens / Strafmaß
• Startaufstellung nicht durch den gekennzeichneten Zugang: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe
• Vordrängeln bei der Startaufstellung: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe
• Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung: Verwarnung oder 2 Min Zeitstrafe
• Regelwidriges Tragen der Startnummer: Verwarnung oder Disqualifikation
• Rückennummer oder Transponder nicht vorhanden oder erkennbar: Verwarnung oder Disqualifikation
• Rückennummer und Transponder nicht vorhanden: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Teilnahme ohne Sturzhelm oder Abnehmen des Sturzhelms im Rennen: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Teilnahme aus falschem Startblock weiter vorn: Disqualifikation
• Vorsätzlich falsche Angaben zur Erlangung eines vorderen Startblocks: Start aus dem letzten Startblock oder Disqualifikation
• Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten: Verwarnung oder Disqualifikation
• Gefährliche Fahrweise: Verwarnung oder Disqualifikation
• Vorsätzliche gefährliche Fahrweise: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Mitführen eines Glasbehälters oder Wegwerfen desselben: Disqualifikation
• Wegwerfen von Trinkflaschen oder anderen Gegenständen: 1-2 min Zeitstrafe
• Abziehen von Fahrzeugen / Krädern / Teilnehmern: Verwarnung oder 2-5 Min Zeitstrafe
• Anschieben und Abstoßen unter Teilnehmern: Verwarnung oder 2 Min Zeitstrafe
• Abkürzen oder anderes Abweichen von der Strecke: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Nutzen von motorisierten Fahrzeugen zur Vorteilsnahme (Festhalten, Windschatten fahren etc.): Verwarnung oder 5 Min Zeitstrafe
• Behinderung eines offiziellen Fahrzeuges: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe
• Abweichungen von der Fahrlinie mit Gefährdung Anderer: Verwarnung oder Disqualifikation
• Regelwidriges Überholen in neutralisierten Bereichen: 1 Min Zeitstrafe oder Disqualifikation
• Regelwidriger Sprint in neutralisierten Bereichen: 2 Min Zeitstrafe oder Disqualifikation
• Regelwidriges Windschattenfahren: 5 Min Zeitstrafe oder Disqualifikation
• Regelwidriges Verhalten beim Zieleinlauf: 5 Min Zeitstrafe oder Disqualifikation
• Mehrfaches Überqueren der Ziellinie mit Transponder: Verwarnung oder 5 Min Zeitstrafe
• Nichtumsetzen von Hinweisen/Anweisungen der Organisation: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe oder Disqualifikation
• Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Verhalten: Verwarnung oder Disqualifikation oder Startverbot für das Folgejahr
• Tätlichkeiten gegen andere Personen: Disqualifikation und Startverbot für 3 Jahre
• Vorsätzliches Täuschen des Veranstalters durch
a) alte Startnummer: Startverbot für 5 Jahre
b) Teilnahme unter falschem Namen: Startverbot für 5 Jahre
19. EINSPRÜCHE UND BESCHWERDEN
Einsprüche gegen das Tagesergebnis sind binnen 8 Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen.
20. DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von vorab bestellten Trikots, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden.
Stand: 02.01.2012
(Änderungen vorbehalten)
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